um Einsetzung als neuer amtlicher Verteidiger der Beschuldigten sowie um Neuansetzung der zu diesem Zeitpunkt für den 22. und 24. Januar 2024 vorgesehenen Berufungsverhandlung (pag. 5018 f.). Die Beschuldigte bestätigte mit Schreiben vom 7. August 2023, einen Wechsel der amtlichen Verteidigung zu wollen, und nannte Rechtsanwalt B.________ als ihren neuen Verteidiger (pag. 5021). Mit Verfügung vom 8. September 2023 hiess die Verfahrensleitung das Gesuch um Wechsel der amtlichen Verteidigung gut und entliess die vormalige Verteidigung mit Wirkung per 8. September 2023 aus dem amtlichen Mandat. Gleichzeitig setzte sie Rechtsanwalt B._____