5 2. Berufung und Gang des oberinstanzlichen Verfahrens Gegen dieses Urteil meldete die vormalige Verteidigung von A.________ (nachfolgend: Beschuldigte) am 9. Dezember 2022 fristgerecht Berufung an (pag. 4769). Mit Verfügung vom 19. April 2023 stellte die Vorinstanz den Parteien die schriftliche Urteilsbegründung, datierend vom 14. April 2023, zu (pag. 4874 f. und 4809 ff.). Am 10. Mai 2023 reichte die vormalige Verteidigung form- und fristgerecht die Berufungserklärung ein. Darin focht sie das vorinstanzliche Urteil vollumfänglich an (pag. 4885 ff.).