3. Zu den Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 30'000.00 und Auslagen von CHF 62'604.25 der Staatsanwaltschaft, dem Auftritt der Staatsanwaltschaft vor Gericht von CHF 5'000.00, den Gebühren des kantonalen Zwangsmassnahmengerichts von CHF 800.00 sowie des regionalen Zwangsmassnahmengerichts von CHF 1'200.00, den Gebühren von CHF 14'500.00 und den Auslagen von CHF 355.00 des Regionalgerichts, insgesamt bestimmt auf CHF 114'459.25.