12 Der subjektive Tatbestand ist damit nicht erfüllt und der Beschuldigte ist vom Vorwurf der falschen Anschuldigung freizusprechen. Dem Beschuldigten sei indessen auf den Weg gegeben, dass nach der Einstellung des Verfahrens gegen die Strafklägerin bei einer erneuten Anzeigeerstattung gegen diese aller Voraussicht nach auch der subjektive Tatbestand erfüllt sein dürfte. IV. Kosten und Genugtuung