Durch sein unermüdliches Ankämpfen gegen die Urteile der G.________ (Kanton) Gerichte bei allen zuständigen und unzuständigen Instanzen, seine stark misstrauischen Züge und teilweise abwegigen Deutungen, seine Auffassung, die Angelegenheit sei für Juristen zu komplex, sowie seine unzähligen, eher ausschweifenden und anklagenden Eingaben und Aussagen wird klar, dass der Beschuldigte nach wie vor und mithin umso mehr im Tatzeitpunkt von der Richtigkeit seiner Anschuldigungen in der E-Mail bzw. im Schreiben vom 11. März 2017 überzeugt war. III. Rechtliche Würdigung