etwa auch pag. 22). Auch hier vermutete er im Übrigen ein eng koordiniertes Vorgehen zwischen der Strafklägerin und der Exfrau seines Bruders (pag. 337). Das Urteil in G.________ (Kanton) anerkennt er ferner nicht als rechtskräftig, weil sein Bruder während des Revisionsverfahrens gestorben sei (pag. 369 Z. 20 ff.). Auch oberinstanzlich gab er diverse Konspirationstheorien zu Protokoll. Durch sein unermüdliches Ankämpfen gegen die Urteile der G._