590 Z. 36 ff.). Seine Überzeugung wird denn auch eindrücklich durch seine zahlreichen und eher ausschweifenden Eingaben, seine Aussagen sowie seinen oberinstanzlichen Parteivortrag untermauert. Der Beschuldigte geht hinsichtlich der G.________ (Kanton) Verfahren nach wie vor von einem Komplott der Verteidigerin der Exfrau seines Bruders, der Exfrau selbst, der Psychotherapeutin, der Staatsanwältin, des Gerichts und der beiden Verteidiger seines Bruders aus (pag. 222, 223, 333, 465, pag. 585 Z. 44 ff.).