___ als Amtsperson verpflichtet, den Fall weiterzuleiten. Wie der bereits erwähnte Satz aus dem inkriminierten Schreiben, wonach es der a.o. Staatsanwältin E.________ überlassen sei, den «Betrug» in die Klage von Herrn D.________ gegen die Strafklägerin einzubeziehen, belegt auch dieser letzte Rat an Herrn D.________, dass – selbst wenn die Gefälligkeit D.________ gegenüber den Ausschlag gegeben hat – die Ausdehnung des von Herrn D.________ angestossenen oder aber die Einleitung eines eigeständigen Verfahrens für den Beschuldigten zumindest ein willkommener Nebeneffekt war. Sein Rat an Herrn D.__