8 E.________. Der Beschuldigte macht der Strafklägerin damit offensichtlich zum Vorwurf, seinen Bruder im Rahmen des gegen ihn geführten Strafverfahrens zu Unrecht angeklagt und damit falsch beschuldigt sowie bei dieser Gelegenheit gleich noch Beweise manipuliert und so ihre Amtsgewalt missbraucht zu haben. Ebenso ist evident, dass der Beschuldigte entgegen seiner Behauptung die Absicht verfolgte bzw. mindestens in Kauf nahm, mit seinem Schreiben an die Staatsanwaltschaft eine Strafverfolgung gegen die Strafklägerin herbeizuführen.