So hält das Bundesgericht in der Regeste zusammenfassend fest, dass sich eine Person, die Strafanzeige gegen eine andere einreiche, dadurch nicht wegen falscher Anschuldigung strafbar mache, wenn das aufgrund der Anzeige eröffnete Verfahren eingestellt werde. Die Strafanzeige erfülle den Tatbestand nur, wenn die Nichtschuld der Drittperson in einem früheren Verfahren festgestellt worden ist.