___ (Kanton) Urteile wieder auf und erwog, dass der Beschuldigte «damit» wider besseres Wissen gehandelt habe. Auch die Strafklägerin in ihrer Strafanzeige sowie die Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift schliessen von der Kenntnis des Beschuldigten von den G.________ (Kanton) Urteilen auf dessen Bewusstsein, eine Unschuldige falsch beschuldigt zu haben. Dieser Schluss greift zu kurz: