Dieses Strafverfahren mündete im Jahr 2007 in einem erstinstanzlichen und im Jahr 2009 in einem oberinstanzlichen Urteil. Das Appellationsgericht bezeichnete in seinem Urteil die Anklageerhebung durch die Strafklägerin als gerechtfertigt (auch in dem Punkt, in dem ein Freispruch erfolgte) und befasste sich nebenbei mit der These der manipulierten SMS, welche sie verwarf. Das Urteil des Appellationsgerichts ist rechtskräftig; die diesem Urteil zugrundeliegenden Sachverhalte sowie die Verurteilung des Bruders bilden nicht mehr Gegenstand des vorliegenden Verfahrens.