9. Vorbemerkungen Die vorliegende Konstellation mit mehreren, sich teilweise überschneidenden bzw. aufeinander aufbauenden Strafverfahren und Urteilen sowie wiederholt an der Sache vorbeizielenden Argumenten des Beschuldigten verlangt nach einer vorgängigen Klarstellung des Verfahrensgegenstandes. Damit einhergehend ist – zumal die Anklageschrift und die Vorinstanz zu weiten Teilen darauf abstellen – die Wirkung der G.________ (Kanton) Urteile sowie der Nichtanhandnahmeverfügung vom 7. Juni 2017 auf das vorliegende Verfahren zu klären. Diese Punkte sind sowohl in