Zumal der Beschuldigte vom rechtskräftigen Urteil des Appellationsgerichts des Kantons G.________ (Kanton) vom 20. Oktober 2017 gegen den Bruder (nachfolgend G.________ (Kanton) Urteil) Kenntnis gehabt habe (Schuldspruch wegen mehrfacher einfacher Körperverletzung und Tätlichkeiten sowie wegen versuchter Nötigung, Freispruch von der Anschuldigung der mehrfachen Vergewaltigung), habe er eine Nichtschuldige Staatsanwältin bewusst falsch beschuldigt, dies in der Absicht, gegen sie eine Strafverfolgung herbeizuführen. Dasselbe gelte für die Anschuldigung des Amtsmissbrauchs, habe das Appellationsgericht G.___