Damit habe er eine Nichtschuldige wider besseres Wissen zweier Verbrechen beschuldigt. Hintergrund dieser Strafanzeige sei ein in den Jahren 2006 bis 2009 von der Strafklägerin in ihrer damaligen Funktion als Staatsanwältin geführtes Strafverfahren gegen den mittlerweile verstorbenen Bruder des Beschuldigten, F.________, gewesen. Der Beschuldigte habe der Strafklägerin in seiner Strafanzeige einerseits