6. Vorwurf gemäss Anklageschrift Dem Beschuldigten wird im Wesentlichen vorgeworfen (pag. 299 f.), am 11. März 2017 eine E-Mail an die ausserordentliche Staatsanwältin des Kantons H.________ E.________ (Name) gesandt und damit sinngemäss Strafanzeige gegen die Strafklägerin (welche damals noch Staatsanwältin war) wegen falscher Anschuldigung und Amtsmissbrauchs erstattet zu haben. Damit habe er eine Nichtschuldige wider besseres Wissen zweier Verbrechen beschuldigt.