59 und 62 f.). Die Verfahrensleitung ging in der Folge auf die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland über. Der Verfahrensgang bis zu diesem Zeitpunkt ist nicht zuletzt für den Beschuldigten als unbefriedigend zu bezeichnen. Das Regionalgericht Bern-Mittelland (Einzelgericht; nachfolgend Vorinstanz) verurteilte den Beschuldigten schliesslich am 12. Oktober 2022 wegen falscher Anschuldigung, begangen am 11. März 2017 in Bern, zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu CHF 290.00 (ausmachend total CHF 52'200.00), dies bei