_ (Kanton) am 6. Mai 2020 einen Strafbefehl gegen den Beschuldigten und verurteilte ihn wegen mehrfacher falscher Anschuldigung zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu CHF 220.00, einer Busse von CHF 2'600.00 sowie zu den Verfahrenskosten (pag. 230 ff.). Gegen diesen Strafbefehl erhob der Beschuldigte Einsprache und verlangte wiederum in zwei separaten Schreiben die vorgängige Überprüfung des Gerichtsstandes (pag. 22 und 29). Erst das zwischenzeitlich für die Strafbefehlseinsprache zuständige Strafgericht G.______