Bern lehnte dabei die Gerichtsstandsanfrage der Staatsanwaltschaft G.________ (Kanton) ab, weil sie der Ansicht war, Letztere habe ihre Zuständigkeit konkludent anerkannt, indem sie während über neun Monaten keine Klärung des Gerichtsstandes vorgenommen habe, obwohl sich dies von Anfang an aufgedrängt habe (vgl. zum Ganzen pag. 2 ff). In der Folge erliess die Staatsanwaltschaft G.________ (Kanton) am 6. Mai 2020 einen Strafbefehl gegen den Beschuldigten und verurteilte ihn wegen mehrfacher falscher Anschuldigung zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu CHF 220.00, einer Busse von CHF 2'600.00 sowie zu den Verfahrenskosten (pag.