1. Verfahrensgang und erstinstanzliches Urteil Ausgangspunkt des vorliegenden Strafverfahrens bildet die Strafanzeige der (früheren) G.________ (Kanton) Staatsanwältin C.________ (nachfolgend Strafklägerin) gegen A.________ (nachfolgend Beschuldigter) wegen mehrfacher falscher Anschuldigung, welche die Strafklägerin am 7. März 2019 bei der Staatsanwaltschaft des Kantons G.________ (Kanton) einreichte (pag. 79 ff.). Der nicht anwaltlich vertretene Beschuldigte stellte nach Kenntnisnahme des gegen ihn eröffneten Verfahrens am 15. Januar 2020 den Antrag, das Verfahren sei nach Art. 31 der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO;