Angezeigt ist indessen ein möglichst rascher Antritt der stationären therapeutischen Massnahme. Mit Blick auf Rechtsprechung (Urteil des Bundesgerichts 2C_523/2021 vom 25. April 2023 E. 5.7 mit weiteren Hinweisen) und vor dem Hintergrund, dass der Beschuldigte bereits länger in Gefängnis ist und sich seine paranoide Schizophrenie chronifizieren könnte, muss erreicht werden, dass zeitnah ein Platz gefunden werden kann, weshalb die BVD ausdrücklich aufgefordert werden, unverzüglich einen Therapieplatz zu suchen.