1663 ff.). Für einen Vorfall während seines Gefängnisaufenthalts musste er wegen Gewalt oder Drohung gegen Behörden oder Beamte und Sachbeschädigung verurteilt werden (Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmen- tal-Oberaargau EO 22 9932 vom 11. November 2022, pag. 1195 ff.). Auch anlässlich der oberinstanzlichen Einvernahme kam die Gutachterin zum Schluss, dass beim Beschuldigten eine Rückfallgefahr besteht, welche insbesondere im Zusammenhang mit der im Rahmen der angeordneten stationären therapeutischen Massnahme zu behandelnden paranoiden Schizophrenie steht.