c StPO darstellen. Durch die Verurteilung wegen mehrfach begangener Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, mehrfach begangener einfacher Körperverletzung, mehrfach begangener Widerhandlungen gegen das AIG, mehrfach begangener Hinderung einer Amtshandlung, mehrfach begangenen Hausfriedensbruchs und der Beschimpfung erfüllt der Beschuldigte das Vorstrafenerfordernis. Darüber hinaus ist der Beschuldigte gemäss Strafregisterauszug vom 26. Juli 2023 mehrfach vorbestraft, insbesondere wegen versuchter vorsätzlicher Tötung, Raufhandels, Diebstahls, Sachbeschädigung, Drohung, Hinderung einer Amtshandlung sowie Gewalt und Drohung gegen Behörden oder Beamte (pag. 1757 ff.).