weiter beschlossen wurde, dass von A.________ ein DNA-Profil zu erstellen sei (Art. 257 lit. c StPO), wobei zur Erstellung eines DNA-Profils zuhanden des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Bern (IRM) von A.________ durch den Kriminaltechnischen Dienst der Kantonspolizei Bern, ED-Behandlung, eine WSA-Probe abzunehmen sei, das Institut für Rechtsmedizin der Universität Bern (IRM) in Anwendung von Art.