3. zu einer Übertretungsbusse von CHF 850.00, teilweise als Zusatzstrafe zum Strafbefehl vom 14. Oktober 2021 der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland, wobei die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 9 Tage festgesetzt wurde. 4. zu den auf die Schuldsprüche entfallenden Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 16'100.00 und Auslagen von CHF 12'593.00, insgesamt bestimmt auf CHF 28'693.00. Die Gebühren setzen sich zusammen aus: