48 wobei festgestellt wurde, dass sich der Beschuldigte vom 10. März 2022 bis 1. Februar 2023 (329 Tage) im vorzeitigen Strafvollzug befunden hat, wobei der vorzeitige Strafvollzug an die Freiheitsstrafe angerechnet wurde. 2. zu einer Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 750.00, als Zusatzstrafe zum Strafbefehl vom 11. November 2022 der Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau.