2. von der Anschuldigung der Widerhandlung gegen das Personenbeförderungsgesetz (Reisen ohne gültigen Fahrausweis oder andere Berechtigung), angeblich begangen am 15. September 2021, ca. 22:40 Uhr, auf der SBB Strecke F.________, ohne Ausrichtung einer Entschädigung mit Ausscheidung von Verfahrenskosten im Umfang von CHF 200.00 und diese Kosten dem Kanton Bern auferlegt wurden. C. A.________ schuldig erklärt wurde 3. der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, mehrfach begangen 3.1. am 7. Oktober 2021, ca. 14:00 Uhr, auf dem Weg vom Bahnhof, G.________ zum Nachteil von H.________ (AKS Ziff. 1.1),