c der Verordnung über die Bemessung des Parteikostenersatzes (PKV; BSG 168.811) beträgt das Honorar in Verfahren vor dem Kollegialgericht des Regionalgerichts zwischen CHF 2’000.00 und CHF 50'000.00. Im Rechtsmittelverfahren beträgt das Honorar 10 bis höchstens 50% des erstinstanzlichen Honorars (Art. 17 Abs. 1 Bst. f PKV). Für die Verteidigung im erstinstanzlichen Verfahren wurde der gebotene Zeitaufwand auf 64.25 Stunden und die amtliche Entschädigung auf CHF 12'850.00 festgelegt (pag. 1277). Laut Rechtsanwältin B.