1806, Z. 10-16). Es sei bislang über eine längere Zeit nicht gelungen, mit dem Beschuldigten zumindest ein ganz basales Krankheitskonzept zu erarbeiten. Daher gehe sie davon aus, dass es etwas länger dauern werde. Der Assistenzarzt habe ihr gesagt, dass der Beschuldigte in den Momenten, in denen der Assistenzarzt das Gefühl gehabt hätte, das Medikament schlage besser an, durchaus zugänglich gewesen sei (pag. 1807, Z. 6-17). Gestützt auf die Ausführungen von Dr. med. C.________ ist von einem längeren Behandlungsprozess auszugehen. Damit ist nicht mit einer Zweckerreichung deutlich vor der fünfjährigen Höchstdauer zu rechnen.