Urteil des Bundesgerichts 6B_648/2020 vom 15. Juli 2020 E. 4.3.3). Dr. med. C.________ erachtet vorliegend eine längerfristige stationäre therapeutische Massnahme als geboten (pag. 960; pag. 963, Antworten auf Frage 4.3 und 4.4). Anlässlich der Berufungsverhandlung führte Dr. med. C.________ aus, die Dauer sei in hohem Masse davon abhängig, wie gut es gelinge, die medikamentöse Behandlung zu optimieren und ihn entsprechend für die Psychoedukation zu erreichen, damit er zumindest so behandlungseinsichtig und behandlungsadhärent werde, dass man die Behandlung im ambulanten Setting fortsetzen könnte (pag. 1806, Z. 10-16).