Eindeutig sind hierzu die Aussagen von Dr. med. C.________, wonach beispielsweise Heiraten und eine Familie gründen sehr wahrscheinlich mit psychotischen Exazerbationen und Drogenrückfällen verbunden wäre (vgl. pag. 1805, Z. 35-44). Die stationäre therapeutische Massnahme liegt somit auch deswegen im Interesse des Beschuldigten. Insgesamt überwiegt vorliegend das Interesse der Öffentlichkeit an einem ungestörten Rechtsfrieden und des Beschuldigten an einer adäquaten Behandlung gegenüber seinem Interesse am Absehen von der Anordnung einer stationären therapeutischen Massnahme.