Diese Rückfallgefahr betrifft dabei sowohl Gewalt-, als auch Sexual- und Betäubungsmitteldelikte. Die zahlreichen hier zu schützenden Rechtsgüter sind denn auch als hochrangig zu bezeichnen, womit das diesbezügliche Schutzinteresse als äusserst hoch zu bezeichnen ist. Zudem darf nicht ausser Acht gelassen werden, dass der Beschuldigte von einer Therapie im Rahmen der stationären Massnahme in hohem Mass profitieren kann. Eine paranoide Schizophrenie kann grundsätzlich behandelt werden (vgl. pag. 962, Antwort zu Frage 4.2). Dies sollte denn auch möglichst rasch erfolgen, damit sich die Krankheit nicht verschlimmert. So wies Dr. med.