_ vom 18. Juli 2023, pag. 1752 ff.) bzw. «brandgefährlich» (Bericht über den Vorfall vom 22. März 2023, pag. 1580) verwendet. Die wiederholte Delinquenz sowie auch der Umstand, dass sich der Beschuldigte nicht einmal in Haft unter Kontrolle halten kann und sowohl in der Justizvollzugsanstalt BB.________ als auch im Regionalgefängnis AG.________ Gefängnisaufseher verletzt hat, zeigen seine erhöhte Gefährlichkeit deutlich. Ihm wird gutachterlich eine hohe Rückfallgefahr attestiert. Diese Rückfallgefahr betrifft dabei sowohl Gewalt-, als auch Sexual- und Betäubungsmitteldelikte.