963, Antworten zu den Fragen 4.3 und 4.4). Weil der Beschuldigte derzeit in keinster Weise als absprachefähig beurteilt werden könne, sei ein Risk-Management ausserhalb eines hoch strukturierten, geschlossenen Settings nicht aussichtsreich. Das Risiko wäre hoch, dass der Beschuldigte wieder mit ähnlichen Delikten auffalle, wie die, wegen denen er in der Vergangenheit verurteilt worden sei (pag. 958 f.). Der Beschuldigte bat um «Artikel 63» und schlug vor, sich die Medikamente monatlich spritzen zu lassen, eine Therapie zu machen, Arbeit zu suchen und sein Leben zu beginnen (pag. 1794, Z. 45 und pag. 1795, Z. 1).