Mit der Vorinstanz ist im Ergebnis festzuhalten, dass die bisherigen Erfahrungen im Zusammenhang mit dem Beschuldigten deutlich zeigen, dass lockerere Behandlungsregimes nicht geeignet sind, die Erkrankung des Beschuldigten zuverlässig zu beeinflussen. Nur ein eng strukturiertes Setting bietet bei dieser Ausgangslage Gewähr, dass die notwendige Behandlung sichergestellt und eine Reduktion der Rückfallgefahr mit hinreichender Wahrscheinlichkeit innerhalb von fünf Jahren erreicht werden kann. Die stationäre therapeutische Massnahme ist somit geeignet, die Legalprognose beim Beschuldigten zu verbessern. 14.6.2 Erforderlichkeit