Gestützt auf die vorangehenden Ausführungen ist eindeutig, dass der Beschuldigte in der Lage ist, seine Einstellung hinsichtlich seiner Krankheit und der notwendigen Behandlung zu überdenken. Anders lässt sich insbesondere seine Aussage, wonach ihm eine Therapie gut tun würde (vgl. pag. 1794, Z. 44), nicht verstehen. Gestützt auf die Ausführungen von Dr. med. C.________ erscheint eine optimale Medikation für die Erarbeitung der Krankheitseinsicht und des Therapiewillens, mithin für die Erfolgsaussichten der stationären therapeutischen Massnahme, zentral.