Vielmehr ist der Vorfall vom 22. Mai 2022 mit der mangelnden Behandlung zu erklären. Es ist in Erinnerung zu rufen, dass der Beschuldigte aktuell nur sehr beschränkt behandelt werden kann, da der Rahmen einer stationären therapeutischen Massnahme fehlt. Ferner bestätigt der Vorfall vom 22. Mai 2022 die Einschätzung von Dr. med. C.________, wonach nur eine langfristige Behandlung in einer forensisch-psychiatrischen Klinik aussichtsreich wäre (pag. 963, Antwort zu Frage 4.4). Im Übrigen erscheint eine fürsorgerische Unterbringung entgegen den Vorbringen der Verteidigung (vgl. pag.