nen. Weiter führte Dr. med. C.________ aus, auch eine gegen den Willen des Beschuldigten angeordnete Behandlung könne, wenn sie längerfristig durchgeführt werden würde, erfolgversprechend sein; nämlich dann, wenn es im Verlauf gelingen würde, den Beschuldigten zu motivieren, bei der Behandlung zu kooperieren und die indizierten Behandlungsschritte mitzutragen (pag. 963). Sodann geht aus den Aussagen von Dr. med. C.________ hervor, dass gerade bei Therapieresistenz weitere Medikamente zur Verfügung stehen (vgl. pag. 1803, Z. 14-15).