1805, Z. 29-30 und Z. 37-38). Im Rahmen der Behandlung müsse man den Betroffenen insbesondere zum Experten seiner Störung machen, damit er sozusagen zumindest so behandlungseinsichtig und behandlungsadhärent werde, dass man die Behandlung im ambulanten Setting fortsetzen könnte (pag. 1805, Z. 15-19). Man sehe es häufig, dass die Betroffenen in dem Moment, in dem die Störung oder die Symptome medikamentös gut behandelt seien, bereits seien, sich damit auseinanderzusetzen, dass sie eine Erkrankung hätten, wie man damit am besten umgehe, usw., und dass die die Türe für die psychotherapeutischen Behandlungsschritte aufgehe.