Vorab ist festzuhalten, dass die Wartefristen grundsätzlich lang sind, die Anfragen aber auch gezeigt haben, dass mit einer halbjährigen Wartefrist gerechnet werden darf. Die Kammer geht sodann davon aus, dass eine Behandlung auch bei einer längeren Wartefrist nach wie vor geeignet ist, der vom Beschuldigten ausgehenden Rückfallgefahr hinreichend begegnen zu können. Durch eine adäquate Behandlung im Rahmen einer stationären Massnahme besteht gestützt auf die Ausführungen von Dr. med. C.________ grundsätzlich eine