1814 ff.). Wie Dr. med. C.________ schlüssig darlegen konnte, ist es sicherlich nicht ideal, dass der Beschuldigte schon eine ganz schöne Zeit unter recht isolierten Bedingungen sei und keine optimale Behandlung erhalte (pag. 1802, Z. 41-44), es sei aber im Einzelfall nicht möglich, deswegen zu sagen, dass eine Behandlung dann keinen Sinn mehr habe (pag. 1806, Z. 42-45 und pag. 1807, Z. 1-2). Vorab ist festzuhalten, dass die Wartefristen grundsätzlich lang sind, die Anfragen aber auch gezeigt haben, dass mit einer halbjährigen Wartefrist gerechnet werden darf.