Das heisse nicht, dass jeder Betroffene automatisch wieder eine ganz selbständige Lebensführung erreiche, aber in den geeigneten Strukturen hätten wir in der Regel eine gute Prognose. Das Problem sei halt, dass es oft sehr viel Arbeit brauche, bis sie die Erkrankung selber anerkennen, sich auf die Behandlungseinschritte einlassen und die Behandlung mittragen würden (pag. 1802, Z. 44-45 und pag. 1803, Z. 1-8). Die Verteidigung bringt in diesem Zusammenhang vor, der Beschuldigte könne die Massnahme wegen der langen Wartefristen erst in einem Jahr antreten (pag. 1810), was nicht ideal wäre, und verweist hierbei auf ihre eingereichten Anfragen bei drei Einrichtungen (vgl. pag. 1814 ff.).