36 Konkret heisst das, dass innerhalb eines hochstrukturierten geschlossenen Rahmens – namentlich im Rahmen einer Massnahme nach Art. 59 StGB – mit einer solchen Therapie das Rückfallrisiko durchaus reduziert werden könnte, mithin Erfolgsaussichten bei Durchführung einer stationären Behandlung bestehen. Dies zeigen auch die folgenden Ausführungen von Dr. med.