1805, Z. 25-33). Im Rahmen einer ambulanten Massnahme habe man bei den völlig fehlenden sozialen Strukturen, der ihm fehlenden Krankheitseinsicht und der Gefährdung durch Alko- hol- und Drogenrückfälle praktisch keine Möglichkeiten, da ranzukommen (pag. 1805, Z. 29-31).