_ weiter fest, eine ambulante Massnahme sei angesichts der nicht vorhandenen Störungseinsicht und Behandlungsbereitschaft sowie angesichts der unstrukturierten sozialen Situation nicht aussichtsreich. Aussichtsreich wäre momentan nur eine langfristige stationäre Behandlung in einer forensischpsychiatrischen Klinik (pag. 963, Antwort auf Frage 4.4). Diese Einschätzung bestätigte sie anlässlich der Berufungsverhandlung (pag. 1805, Z. 25-33).