Wie im Folgenden deutlich wird, äussert sich Dr. med. C.________ entgegen den Behauptungen der Verteidigung jedoch sehr wohl zu den Behandlungsaussichten: Durch eine Behandlung liesse sich das Risiko neuerlicher Straftaten laut Dr. med. C.________ vermindern (pag. 962, Antwort auf Frage 4.2, zweiter Satz). Dies bestätigte sie auch anlässlich der Berufungsverhandlung: Wenn die Schizophrenie und die Drogen- bzw. Substanzproblematik hinreichend behandelt würden, sei sein Rückfallrisiko deutlich gebessert, weil das die Problemfelder seien, aus denen sein gewalttätiges Verhalten resultiere (pag. 1805, Z. 10-13).