1797, Z. 1-3). Gerade zur Vermeidung solcher aggressiven Durchbrüche ist der Beschuldigte laut Dr. med. C.________ auf eine stationäre therapeutische Massnahme angewiesen. Gestützt auf Ausführungen von Dr. med. C.________ sowie auf die Aussagen des Beschuldigten selber sind sowohl die Massnahmenbedürftigkeit als auch die Massnahmennotwendigkeit zweifelsfrei zu bejahen. 14.6 Verhältnismässigkeit 14.6.1 Eignung und Erfolgsaussichten einer Behandlung Dr. med. C.________ hält zunächst unmissverständlich fest, für die festgestellte psychische Störung gebe es eine Behandlung (pag.