951). Anlässlich der Berufungsverhandlung äusserte sich Dr. med. C.________ ausführlich zur Massnahmenbedürftigkeit und -notwendigkeit. Unbehandelt habe der Beschuldigte ein hohes Deliktrisiko und selber einen hohen Leidensdruck. Schizophren Erkrankte hätten das höchste Suizidrisiko (pag. 1802, Z. 36-39). Man könne schizophrene Störungen nicht komplett heilen, aber durch eine adäquate Behandlung das Deliktrisiko in der Regel erheblich senken, wenn eine gute Medikation und flankierende Massnahmen, sprich eine soziale Rehabilitation, stattfänden (pag. 1802, Z. 45 und pag. 1803, Z. 1-4). Auf Vorhalt der Einschätzung von med.