1795, Z. 3). Sämtliche Gutachter stellen beim Beschuldigten, sofern die paranoide Schizophrenie unbehandelt bleibt oder sofern er wiederum Substanzen, wie beispielsweise Alkohol oder Drogen, konsumiert, ein hohes Risiko für fremdgefährdende Handlungen fest. Weiter sagte der Beschuldigte aus, er sei in der Vergangenheit gewalttätig geworden, weil er nicht anders könne (pag. 1797, Z. 2-3). Der Beschuldigte bestätigte seine Rückfallgefahr somit implizit auch selber. Die Rückfallgefahr zeigte sich im Übrigen mit Verweis auf die jüngsten Entwicklungen (vgl. Ziff. 12.7) auch während hängigen Verfahrens.