Diesen zutreffenden Ausführungen kann sich die Kammer anschliessen. Dr. med. C.________ hält unmissverständlich fest, dass die Taten mit der festgestellten paranoiden Schizophrenie und der Störung durch psychotrope Substanzen in Zusammenhang standen (pag. 962, Frage 4.1, letzter Satz), womit davon auszugehen ist, dass die vom Beschuldigten begangenen Delikte/Vergehen im Zusammenhang mit der diagnostizierten Störung bestanden. 14.4 Rückfallgefahr / Legalprognose Dr. med. C.________ hält im Gutachten vom 12. August 2022 Folgendes fest (pag. 958 f.): Wenn man ein aktuarisches Prognoseinstrument auf den Expl.